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01.02.2020

Steuern sparen

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Insgesamt 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 6000 Euro, können jetzt pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Damit beträgt die Steuerersparnis bis zu 1200 Euro im Jahr. Die Summe kann direkt von der geschuldeten Steuersumme abgezogen werden.   Diese Sparmöglichkeiten sind im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung geregelt.

Handwerkerrechnungen sind abzugsfähig wenn sie sich auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Haushalt beziehen. Voraussetzung für den Steuerbonus ist die korrekte Abwicklung des Verfahrens. Von den Möglichkeiten profitieren Hauseigentümer genauso wie Mieter.

Unsere Rechnungen erfüllen alle (gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz) formalen Bedingungen. Art und Umfang der erbrachten Arbeiten sind eindeutig bezeichnet, ebenso der Zeitpunkt der Leistung. Der Umsatzsteuersatz und die entsprechende zu zahlende Summe sind am Ende der Rechnung ausgewiesen.

Private Bauherren, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, müssen ihre Rechnungen zwei Jahre lang aufbewahren. Kann der Bauherr innerhalb dieser zwei Jahre dem Finanzamt auf Nachfrage keine Rechnung vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.

Beachten Sie bitte:

Nur wer den geschuldeten Betrag per Bank überweist, kann die Rechnung später beim Finanzamt geltend machen.

Kategorie: steuern sparen